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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mulden- und Containerservice

 

 

 

1. Allgemeines

 

 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der [Prajos Transport und Entsorgungslogistik GmbH, Thalheimergasse 50/1, 1160 Wien, AT] (im Folgenden „wir“) an den Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit Auftragserteilung, Bestellung oder Unterschrift erkennt der Kunde unsere AGB ausdrücklich an.

 

 

2. Mietdauer

 

 

Bei Stellung oder Entsorgung ist die Behältermiete für 7 Kalendertage inkludiert.

Für jeden weiteren Tag wird ein Entgelt von € 2,40 netto pro Tag verrechnet.

 

 

3. Preise und Angebote

 

 

  • Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreisen.

  • Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

  • Angebote sind freibleibend und nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

  • Wartezeiten über 15 Minuten werden mit € 26,– netto je angefangene Viertelstunde in Rechnung gestellt.

  • Störstoffe (z. B. Kühlgeräte, XPS, KMF, Sandwichplatten, sonstige gefährliche Abfälle) in der vom Kunden übergebenen Ladung werden separat verrechnet.

  • Ersatzansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

4. Liefer- und Versandbedingungen

 

 

  • Wir bieten keinen externen Versand an. Lieferungen, Aufstellungen, Abholungen und Tauschleistungen erfolgen ausschließlich durch uns.

  • Unser Liefergebiet ist beschränkt auf Wien und Wien Umgebung bis maximal 25 km vom Wiener Stadtgebiet.

  • Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellvorgang die Lieferadresse vollständig und korrekt anzugeben.

  • Befindet sich der tatsächliche Lieferort außerhalb des Zustellgebiets oder wurden falsche Angaben gemacht, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des Auftragswertes verrechnet.

  • Sollte bei Zustellung kein ausreichender Platz vorhanden sein und der LKW muss wieder abfahren, gilt der Vertrag als storniert und der volle Auftragswert wird verrechnet.

  • Zufahrtsbreite 3,5m + Schwenkbereich 0,70m muss gegeben sein, ansonsten dürfen wir den Auftrag auf Kosten des Bestellers stornieren, verrechnet werden 80% des Auftrages.

 

 

 

5. Leistungsumfang

 

 

Unsere Leistungen umfassen das Aufstellen von Mulden/Containern zum Befüllen sowie den Abtransport der vom Kunden befüllten Behälter.

Die durch Unterschrift bestätigte Leistung ist maßgeblich für die Berechnung. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

 

6. Deklaration und Abfälle

 

 

  • Abfälle sind vom Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (AWG, Deponieverordnung 2008) sowie unseren Übernahmekriterien zu deklarieren.

  • Der Kunde haftet für sämtliche durch unrichtige Deklaration entstehenden Kosten und Schäden.

  • Wir sind berechtigt, Abfälle auf Kosten des Kunden zu untersuchen.

  • Bei Verunreinigungen oder Fehlwürfen wird händisch aussortiert und mit € 125,– netto je Fall + Entsorgungskosten verrechnet.

  • Reifen werden mit € 25,– netto pro Stück verrechnet.

  • Wir sind berechtigt, falsch deklarierte Abfälle auch nach Übernahme an den Kunden zurückzustellen. Der Kunde ist zur Rücknahme verpflichtet.

 

 

 

7. Eigentum am Mietgegenstand & Abfall

 

 

  • Der Mietgegenstand (Mulde/Container) bleibt Eigentum unseres Unternehmens.

  • Untermiete oder Verleihung sind unzulässig.

  • Der Kunde haftet für jede Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer.

  • Solange der Abfall in der Mulde auf der Baustelle steht, befindet er sich im Eigentum und Risiko des Bestellers. Erst mit der Abholung und Übernahme geht das Eigentum an uns über.

 

 

 

8. Nutzung & Befüllung

 

 

  • Die Behälter dürfen nur bis zur zulässigen Inhaltsgröße und dem Ladegewicht befüllt werden.

  • Überfüllungen sind unzulässig; der Kunde hat für Um- oder Abladungen wegen Überfüllung zu sorgen.

  • Der Kunde muss geeigneten Abstellplatz bereitstellen und für ausreichende Manipulationsflächen sorgen.

  • Behälter dürfen nur von uns autorisierten Fahrzeugen transportiert, umgestellt oder entleert werden.

  • Absetzmulden und Abrollcontainer sind nicht als Lastaufnahmemittel zugelassen und dürfen nicht verhoben werden.

  • Der Kunde muss den Inhalt bis zur Abholung gegen Windverfrachtung sichern (z. B. Netz).

 

 

 

9. Zustellplatz & Zufahrtsbedingungen

 

 

  • Die Muldenabstellfläche wird auf Gefahr des Bestellers an der gewünschten Stelle abgestellt.

  • Eventuell entstehende Kosten durch ungeeigneten Untergrund oder Zufahrt trägt der Besteller.

  • Für Schäden an Abstellflächen oder Zufahrten, die durch Zu- und Abfahren bzw. Aufstellen entstehen, haftet der Kunde – außer bei grober Fahrlässigkeit unsererseits.

  • Zufahrt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mindestens 22 Tonnen muss gewährleistet sein.

  • Der Kunde ist verpflichtet, notwendige behördliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

 

 

 

10. Rückerstattungsrichtlinie

 

 

  • Eine Rückerstattung ist nach Beginn der Leistung ausgeschlossen.

  • Mit der Zustellung der Mulde gilt der Auftrag als begonnen; ab diesem Zeitpunkt ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

  • Gleiches gilt, wenn die Mulde befüllt oder bereits abgeholt wurde.

  • Ausnahmen bestehen nur bei nachweislichen Fehlern unsererseits (z. B. falscher Containertyp).

 

 

 

11. Zahlungsbedingungen

 

 

  • Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

  • Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen, Mahngebühren und Inkassokosten verrechnet.

 

 

 

12. Gerichtsstand & Rechtswahl

 

 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

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